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Es ist kein Geheimnis, dass Reiseveranstalter ihre Angebote mit einer typischen Katalogsprache verzieren. So sieht am Urlaubsort dann oft vieles anders aus als im Reisekatalog verführerisch angekündigt wurde. Damit der Urlaub nicht „baden geht“, kann es sehr hilfreich sein, verschiedene Floskeln der Reiseveranstalter richtig zu interpretieren. Reiselust oder Urlaubsfrust – wer zwischen den Zeilen lesen kann, der weiß bereits beim Schmökern der Reisekataloge Bescheid und kommt gar nicht erst mit falschen Vorstellungen am Urlaubsort an. Bei einigen Formulierungen müssen Sie besonders wachsam sein: Haus in zentraler oder verkehrsgünstiger Lage verspricht nicht nur den kürzesten Weg zu Shoppingzentren sonder auch zu den Vergnügungsvierteln. Wer trotz grölender Touristen und Straßenlärm friedlich schlummern kann, wird sich hier bestimmt wohl fühlen. Auch ein neues Haus kann sein Tücken haben: Wenn zum Beispiel ein Viersterne-Hotel in der Karibik ausgebaut wurde, darf durchaus mit Topausstattung gerechnet werden, allerdings muss man dabei oftmals auch kleinere oder größere Bauarbeiten während des Aufenthaltes mit ins Kalkül ziehen. Sie entscheiden sich für ein idyllisches Haus in ruhiger Lage ? Das kann durchaus ein Volltreffer sein, aber auch nur dann, wenn Sie wenig Wert auf die Zivilisation legen und Fußmärsche zum nächstgelegenen Einkaufszentrum nicht als Störfaktor empfinden. Liebhaber von All-Inlusive-Angeboten sollten immer ein besonders wachsames Auge auf die inkludierten Leistungen haben, denn nur zu schnell sprengt das kalkulierte Urlaubsbudget für eine fünfköpfige Familie den Rahmen, wenn die Getränke im Hotel doch nur zu den Mahlzeiten gratis sind. Auch wenn die Möglichkeit zu Tauch-und Wassersport angeboten wird, ist zu bedenken, dass die Brieftasche gezückt werden muss, bevor Sie auf oder unter Wasser sportlich sind. Nach einem anstrengenden Flug erscheint ein kurzer Transfer nur auf den ersten Blick als angenehmer Urlaubsstart. Flugzeuglärm als regelmäßige Geräuschkulisse ist hier sozusagen inklusive und mit etwas Glück können Sie die silbernen Vögel vom Strand aus auch aus nächster Nähe beobachten. Beim naturbelassenen Strand sollten Sie sich keinen Urlaub a la Robinson erwarten ! Ein Strand voller Algen, Geäst und spitzen Korallenstücken macht ausgedehnte Strandwanderungen nicht gerade zu einem romantischen Vergnügen. Auch der schimmernde Ölfilm am Wasser ist dabei leider keine Seltenheit. Wenn Sie Wert auf eine kurze Entfernung vom Hotel zum Wasser legen, sollten Sie kein Hotel direkt am Meer buchen. In den meisten Fällen gibt es da nämlich keinen Strand sondern nur felsige Küste oder eine Terrasse, die garantiert keinen Zutritt ins Wasser ermöglicht. Schätzen Sie Abendessen mit Stil - dann steigen Sie lieber nicht in Hotels oder Clubs mit lockerer Atmosphäre ab. Hier treffen Sie bestimmt keine elegant gekleideten Herrschaften. Wer Bein zeigen will, tut es hier im Besonderen und trägt zum Abendessen sportliche Bermudas in knalligen Farben und dazu Badeschlapfen. Angenommen, Sie haben solche gut gemeinten Ratschläge vergessen und eine Reise gebucht, die sich schließlich als reinster Albtraum entpuppt. Um Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises zu haben, müssen Sie Ihre Reklamation vor Ort anbringen und schwarz auf weiß belegen können. Nachträglich beanstandete Mängel werden sehr oft mit einem „Hätte der Kunde doch etwas gesagt“ dementiert. Ihre Chancen auf Rückerstattung oder Schadenersatz sind gleich null, wenn Sie einem Rezeptionisten ihre Beschwerden zwar vorgetragen, aber nichts aufgezeichnet haben. Es soll schon vorgekommen sein, dass sich ein Reiseleiter oder Hoteldirektor später beim besten Willen nicht an eine Reklamation erinnern kann. Schriftliche Zeugenaussagen können hier zum Beispiel sehr hilfreich sein. Teilen Sie Ihre Unzufriedenheit an Ort und Stelle mit - am besten schriftlich, doch behalten Sie eine Kopie. Außerdem wichtig: Nehmen Sie Ihre Kamera und lichten Sie alle sichtbare Mängel ab. Fotos von verschimmelten Ecken im Badezimmer sollen ja nicht in erster Linie als bleibende Urlaubserinnerung dienen, sondern später unter Umständen einem Anwalt übergeben werden. Wieder daheim müssen sie Ihre Ansprüche allerdings binnen sechs Monaten geltend machen. Der Konsumentenschutz steht Ihnen in solchen Fällen übrigens mit Rat und Tat zur Seite. Bei Reisemängeln, wie sie nachweislich etwa durch Ungeziefer im Zimmer oder unhygienische Verhältnisse entstehen, können Sie im Idealfall bis zu 50 Prozent Rückerstattung rechnen. Unerträglicher Lärm bringt bis zu 40 Prozent Preisnachlass. Fällt die Führung bei Kulturreisen aus, etwa weil der Führer erkrankt ist, und kein Ersatz aufzutreiben ist, werden 30 Prozent rückerstattet. Sie werden in eine andere Unterkunft als gebucht einquartiert, und diese entspricht nicht Ihren Erwartungen ( abgelegen statt zentral, kinderfreundlich statt ungestört) stehen Ihnen bis zu 25 Prozent zu. Finanzielle Entschädigung können Sie auch geltend machen, wenn Sie aufgrund von Flugüberbuchung eines Linienfluges zurückgewiesen werden. Das heißt, Sie erhalten den anteiligen Flugpreis für den Teil der Reise zurück, für den Sie nicht befördert wurden oder Sie einigen sich, wie meistens üblich, auf eine kostenlose Umbuchung unter Umständen sogar in eine bessere Serviceklasse. Auf jeden Fall muss die Fluglinie für Verpflegung oder sogar Hotelaufenthalt bis zum Weiterflug aufkommen. In Übersee-Ländern empfiehlt es sich auf jeden Fall den Weiterflug zwei bis drei Tage bei der entsprechenden Fluglinie oder einem Reisebüro rückbestätigen zu lassen. Vor allem in Ländern mit heißen Rhythmen laufen die Uhren oft anders. Wer zuerst kommt, fliegt unter Umständen zuerst. Sollte der gebuchte Privattransfer oder Shuttlebus nicht am Zielflughafen warten, und Sie müssen ein Taxi nehmen, behalten Sie immer die Rechnung. Zusammen mit Ihrem Reisegutschein können Sie zu Hause die Rückerstattung der bezahlten, aber nicht erbrachten Leistung einreichen. Im übrigen bietet ein Unternehmen mit einer Spur von Geschäftsinn meist schon am Urlaubsort eine kleine Entschädigung, vielleicht in Form eines Landausfluges, an. Nehmen Sie es an und lassen Sie sich den Urlaub trotzdem nicht verderben. Nächstes Mal machen Sie es besser ! Katalogsprache richtig interpretieren
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